Begleithundeprüfung (BH-Prüfung)



Wenn man Interesse hat mit seinem Hund die Begleithundeprüfung abzulegen, wird eine entsprechende Gruppe mit einem festgelegten Zieltermin eingerichtet. Dies ermöglicht ein gezieltes und intensives Training, um den geforderten Prüfungsablauf schrittweise aufbauen zu können. Die Gruppengröße und Laufzeit werden begrenzt sein von einem festgelegten Prüfungstermin (ähnlich einem Kurs).

Allgemeine Regeln der Begleithundeprüfung

Das Mindestalter des Hundes für Prüfungen beträgt 15 Monate. Vor Prüfungsbeginn muss der Hundeführer einen Sachkundenachweis erbracht haben. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung. Die gesamte Prüfung muss ohne Hilfsmittel wie Leckerlies, Spielzeug zum Locken und Stachelhalsband abgelegt werden.

Jeder Hund, der vorgeführt werden soll, muss gechipt oder tätowiert sein. Dies dient der eindeutigen Feststellung der Identität des Hundes.

Der Hund soll an lockerer Leine auf der linken Seite geführt werden, dabei werden 3 verschiedene Schrittarten vorgeführt. Danach der gleiche Bewegungsablauf bei der Freifolge. Eine Gruppe von Menschen, die sich auf dem Übungsplatz bewegen, ist zu durchqueren, neben einem ist der Hund in die Grundstellung zu bringen, also Sitz. Der Hund hat sich unbeteiligt zu geben und darf keine Person beschnüffeln oder anspringen. Als nächstes wird der Hund aus der Grundstellung, diese erfolgt ohne Kommando, ins Sitz gebracht und nach 15 Schritten der Entfernung wieder abgeholt. Hieran folgt das Platz, ebenfalls aus der Grundstellung, diesmal mit Kommando, wobei sich der Hundeführer 30 Schritte entfernt und anschließend abruft. Zum Abschluss hat der Hund selbstständig gerade vorzusitzen und auf Kommando, die Endgrundstellung einzunehmen.

Lediglich die Verwendung der Kommandos Fuß, Sitz, Platz und Hier sind dabei erlaubt. Dabei ist eine technisch präzise Ausführung von entscheidender Bedeutung.

Die Prüfung im Unterordnungsteil erfolgt nach einem festgelegten Schema. Gefordert wird Fußgehen mit und ohne Leine, Durchgehen einer Menschengruppe, Sitzübung und Ablegen in Verbindung mit Herankommen. Eingefügt sind Wendungen, Tempowechsel und Anhalten. Außerdem muss der Hund, während ein anderes Mensch/Hund-Team seinen Unterordnungsteil absolviert, unangeleint in einer Entfernung von 30 Schritt zu seinem Hundeführer abliegen, also eine Ablage unter Ablenkung zeigen. Nach bestandenem Unterordnungsteil wird außerhalb des Hundeplatzes das sichere und freundliche Verhalten des Hunds gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern (Radfahrer, Spaziergänger, Jogger, etc.) und anderen Hunden überprüft.