Platzordnung


Das Vereinsgelände mit all seinen Anlagen gehört allen Mitgliedern. Im Sinne der Allgemeinheit wurde vom Vorstand folgende vorläufige Platzordnung aufgestellt. Vorstandsmitglieder und Trainer sind ermächtigt, die Platzordnung umzusetzen und Verstöße zu ahnden. Mehrfache Verstöße können zum Platzverweis führen.

Bitte beachten Sie daher, auch im eigenen Interesse, folgende Punkte:

  1. Das Betreten des Vereinsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Der Verein haftet weder für Sachschäden noch für Schäden, die Personen oder Tiere, auch gegenüber Dritten erleiden oder verursachen.
    Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder. Ihnen obliegt die Aufsichtspflicht auf dem gesamten Vereinsgelände. Die Trainingsgeräte sind kein Spielzeug für Kinder sondern speziell auf Hunde abgestimmt.
  2. 2. Vor Betreten des Vereinsgeländes ist den Hunden ausreichend Gelegenheit zu geben, sich zu lösen. Verunreinigungen sind vom Hundeführer zu entfernen.
  3. 3. Das Rauchen auf dem Übungsgelände ist verboten. Auf dem Vorplatz und im Freilauf sind die angebrachten Aschenbecher zu benutzen.
  4. Aus versicherungstechnischen Gründen dürfen nur Vereinsmitglieder, Mitglieder anderer VDH-Mitgliedsvereine und Teilnehmer an Probetrainings oder Kursen den Übungsplatz betreten.
  5. Nur gesunde, geimpfte und haftpflichtversicherte Hunde dürfen auf das Vereinsgelände.
  6. Hündinnen dürfen während ihrer Hitze das Vereinsgelände nicht betreten.
  7. Das Vereinsgelände ist mit angeleintem Hund zu betreten und zu verlassen. Das Ableinen ist nur im Freilauf erlaubt bzw. auf Anweisung des Trainers.Während des Aufenthaltes auf dem Vereinsgelände muss der Hund aus versicherungs-technischen Gründen ein Halsband oder Geschirr tragen.
  8. Jeder Hundeführer ist verpflichtet, während des Aufenthalts auf dem gesamten Vereinsgelände auf sein/e Tier/e zu achten und nicht unbeaufsichtigt zu lassen.
  9. Um Futterneid oder mögliche allergische Reaktionen zu vermeiden, dürfen Fremdhunde nicht gefüttert werden.
  10. Die Benutzung von Stachel- oder Elektroreizhalsbändern ist nicht gestattet.
  11. Um Konflikte zwischen den Hunden zu vermeiden ist das Spielen mit Spielzeug nur auf dem Übungsgelände als Bestandteil des Trainings erlaubt.
  12. Den Anweisungen der Trainer, des Hundewartes und seiner Vertreter ist ohne Diskussion sofort Folge zu leisten, um kritische Situationen schnell zu klären. Auf Ansage sind einzelne Hunde zeitweise oder auch für den Rest des Trainingstags, auch im Freilauf, angeleint zu halten.
  13. Die Trainingsgeräte sind nur unter Anleitung oder nach Absprache mit dem Trainer selbstständig zu benutzen.
  14. Hundeführer mit mehreren Hunden haben die Möglichkeit die pausierenden Hunde an den rot markierten Haken auf dem Übungslatz anzuleinen. Stören die angeleinten Hunde das Training, haben sie den Übungsplatz auf Anweisung des Übungsleiters zu verlassen.
  15. Das Welpengehege kann im Ausnahmefall und auf Anweisung der Trainer bzw. des Hundewarts auch für Neuhunde oder verhaltensauffällige Hunde unter Aufsicht genutzt werden.
  16. Um bei Prüfungen Störungen zu vermeiden, sind währenddessen nur die teilnehmenden Hunde/Hundeführer und Prüfungspersonal auf dem Vereinsgelände zugelassen. Bei anderen Veranstaltungen sind selbstverständlich auch Zuschauer, einschl. ihrer Hunde, willkommen. Alle Hunde sind an Veranstaltungstagen anzuleinen.
  17. Bitte helfen Sie alle persönlich mit, die Vereinsanlage in ordentlichem und sauberem Zustand zu halten.

Vielen Dank!